FAQ
Sie haben Fragen an uns?
Die Antworten auf die meist gestellten Fragen finden Sie hier.
Was muss ich beim Umzug beachten?
Sie verlassen das Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Peiner Land.
Wenn Sie bei Ihrem Umzug unser Versorgungsgebiet verlassen müssen, sollten Sie den Vertrag mit uns fristgerecht kündigen. Wir rechnen daraufhin alle Versorungsleistungen ab, die wir seit der jüngsten Zählerablesung für Sie erbracht haben. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit
- Das Datum der Wohnungsübergabe
- Die Zählernummern und Zählerstände am Tag der Wohnungsübergabe
- Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zustellen können
- Ihre Bankverbindung, damit wir Ihnen eventuelle Guthaben direkt erstatten können
Sie ziehen innerhalb unseres Versorgungsgebietes im Peiner Land um.
In diesem Fall benötigen wir von Ihnen neben den Daten Ihrer alten Wohnung auch die Daten Ihrer neuen Wohnung. Bitte teilen Sie uns mit:
- Ihre neue Anschrift
- Das Datum der Wohnungsübernahme
- Die Zählernummern und die Zählerstände am Tag der Wohnungsübernahme
- Wenn möglich Namen des Vormieters, ansonsten den Namen des Eigentümers
Meine Abschlagszahlung
Wann sollte ich meinen Abschlag erhöhen?
Veränderungen bei der Abschlagshöhe sind immer dann sinnvoll, wenn sich Ihr Verbrauch verändert, beispielsweise wegen einer langen Kälteperiode im Winter. Eine rechtzeitige Erhöhung des monatlichen Abschlages hat den Vorteil, dass Sie bei der nächsten Jahresrechnung Nachzahlungen vermeiden oder gering halten können.
Die Anpassung der Abschlagshöhe ist denkbar einfach: Bitte teilen Sie uns einfach den Betrag mit, den Sie künftig als Abschlag leisten möchten. Das kann formlos schriftlich geschehen. Sie können Ihren Abschlag aber auch online oder telefonisch unter der Rufnummer 05171 46-333 ändern lassen.
» Kontakt
Kann mein Abschlag gesenkt werden?
Natürlich ist es grundsätzlich auch möglich, die Höhe der Abschlagszahlungen zu reduzieren, um Überzahlungen zu vermeiden. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Zwischenzählerstände mit. Wir überprüfen dann die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen per Simulationsrechnung und senken gegebenenfalls ihren Abschlag.
Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Abschlagsbeträge richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch und den derzeit aktuellen Preisen. Bei Neukunden wird der voraussichtliche Verbrauch geschätzt. Den Abschlag berechnen wir so, dass Ihre Jahresrechnung für Sie möglichst kostenneutral ausfällt. Den neuen Abschlagsbetrag teilen wir Ihnen postalisch mit.
Warum soll ich für meine leerstehende Immobilie einen Abschlag zahlen?
Auch in einer leerstehenden Immobilie können jederzeit Strom oder Gas verbraucht werden. Dafür ist eine monatliche Grundgebühr an den Netzbetreiber zu entrichten. Erfahrungsgemäß läuft außerdem auch in nicht bewohnten Gebäuden die Heizungsanlage "auf Sparflamme" weiter.
Ihre Zahlungen an uns fallen jedoch in solchen Fällen gering aus. Wir berücksichtigen den Leerstand bereits bei der Berechnung der Abschlagshöhe, sodass tatsächlich nur die oben genannten Kosten gedeckt werden. Sollte es trotzdem zu einer Überzahlung kommen, erstatten wir Ihnen den Betrag bei Neuvermietung oder Verkauf der Immobilie umgehend mit der Schlussrechnung.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Unsere Kundenberater helfen Ihnen gern weiter.
Persönlich im Kundenzentrum in der
Woltorfer Str. 64
31224 Peine.
Fon 05171 7919-0
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern.
Wir beraten Sie auch gern persönlich. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Kundenzentrum in Peine. Rufnummer:
05171 79 19-0.